News

VersicherungsNEWS



Bleiben Sie auf dem Laufenden


Versicherungsunternehmen entwickeln und verbessern kontinuierlich ihre Produkte, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. Neue Produkte können zum Beispiel innovative Deckungskonzepte, zusätzliche Leistungen oder alternative Tarifoptionen enthalten. Alles hier bei Versicherungsnews ...


V O R S O R G E P R Ü F U N G


in der betrieblichen Altersversorgung



 Lebensversicherung

Risikoversicherung

Nettopolice


Wir finden, dass Lebensversicherungen einfach gestaltet sein sollen. Mit dem von uns und unseren Partnern entwickelten System behalten Sie die Übersicht.




Bearbeitung erfolgt unverzüglich

Sie wollen eine schnelle Bearbeitung Ihrer Vorsorge? Dann sind Sie bei uns absolut richtig! Lassen Sie schnell, sicher und vor allem professionell Ihre Altersvorsorge prüfen.

Mehr Netto für Ihre Mitarbeiter

Lohnerhöhungen können frustrierend sein, da oft nur ein Teil des Geldes als Nettoauszahlung beim Angestellten ankommt. Viele Unternehmer sind sich jedoch nicht bewusst, dass die Höhe der Steuern und Sozialabgaben nicht unveränderlich ist. Kreative Ansätze zur Reduzierung dieser Belastungen können nicht nur dem Arbeitgeber zugutekommen, sondern auch zu Einsparungen von 500 bis 1000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr führen. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken.

Versicherungsordner

Sie können alle persönlichen Dateien hochladen, an einen sicheren Ort. Über unseren Partner santos die perfekte Lösung! Haben Sie schon ein Konto? Hier einloggen und weiter dokumentieren.

Ab hier

VersicherungsNews


Der maximale steuerfreie Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Jahr 2024 beläuft sich auf 604 Euro pro Monat


September 2023 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf für die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 vor, welcher im Oktober desselben Jahres vom Kabinett beschlossen wurde.


Vor der Verkündung im Bundesgesetzblatt muss die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2024 noch die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Da die mathematischen Regeln für die Berechnung bereits feststehen, sind keine inhaltlichen Änderungen zu erwarten.


Der maximale steuerfreie Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Jahr 2024 beläuft sich auf 604 Euro pro Monat bzw. 7.252 Euro pro Jahr (8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West).


Für die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen beträgt der Höchstbeitrag 302 Euro pro Monat bzw. 3.626 Euro pro Jahr, was 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West entspricht (gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV).


Laufende Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an Pensionskassen und Direktversicherungen, die pauschal besteuert werden („40b alt“), werden auf das steuerfreie Volumen von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West angerechnet (§ 52 Abs. 4 Satz 13 EStG n.F.).


Der zuvor bestehende zusätzliche steuerfreie Höchstbetrag von 1.800 Euro wurde im Jahr 2018 abgeschafft (gemäß § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG n.F.).


Für das Jahr 2024 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben. In der Region West beträgt sie 7.550 Euro jährlich (Monatswert: 90.600 Euro), während in den neuen Bundesländern die Grenze von 7.450 Euro pro Monat bzw. 89.400 Euro pro Jahr gilt.


Der maximale bAV-Beitrag ergibt sich üblicherweise aus 8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West.



Lebensversicherer mit den schlechtesten Solvenzquoten



Lebensversicherer profitieren von steigenden Zinsen: nur noch drei Unternehmen erreichen keine Netto-Solvenzquote von 100 Prozent. Hingegen konnten insbesondere Lebensversicherer mit "klassischen" Beständen ihre Solvenzquoten teils verdoppeln oder sogar verdreifachen. 


Die Solvenzquote ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität von Lebensversicherungsunternehmen. Sie gibt an, inwieweit ein Unternehmen in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nachzukommen.


Eine Solvenzquote von 100 Prozent bedeutet, dass ein Unternehmen über ausreichend Eigenmittel verfügt, um seine Verpflichtungen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erfüllen zu können.


Die aktuellen Entwicklungen am Markt zeigen, dass viele Lebensversicherer von steigenden Zinsen profitieren konnten und ihre Solvenzquoten in den letzten Jahren teils deutlich gesteigert haben. Insbesondere Unternehmen mit "klassischen" Beständen konnten ihre Solvenzquoten teils verdoppeln oder sogar verdreifachen.


Allerdings gibt es immer noch Unternehmen, die am unteren Ende des Solvenzquoten-Rankings stehen und deren Finanzstabilität daher als fraglich eingestuft werden kann. Diese Unternehmen müssen gegebenenfalls ihre Eigenmittel aufstocken, um den Anforderungen des Solvency-Aufsichtsregimes gerecht zu werden und ihre Kunden langfristig zu schützen.

Insgesamt ist die Solvenzquote ein wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität von Lebensversicherern und sollte von Kunden bei der Auswahl eines Versicherungsunternehmens berücksichtigt werden.




Versicherungsnews - Hier der Artikel zum Nachlesen...

https://www.versicherungsbote.de/id/4910481/Lebensversicherer-mit-den-schlechtesten-Solvenzquoten/

bAV-Kommunikation muss verständlicher und übersichtlicher werden!



Es wird empfohlen, dass Unternehmen auf eine onlinebasierte Kommunikation setzen, um das volle Potenzial der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sichtbarer und erlebbarer zu machen.


Derzeit verbreiten 71 Prozent der Unternehmen ihre bAV-Angebote über klassische Kanäle wie E-Mail oder Print, während nur 34 Prozent planen, zukünftig auch auf Apps zu setzen.

Die Perspektive der Mitarbeitenden zeigt jedoch einen Handlungsbedarf:


Nur 25 Prozent fühlen sich durch das Angebot ihres Arbeitgebers bei der Vorbereitung auf ihre Rentenphase unterstützt.


Im Gegensatz dazu fühlen sich 84 Prozent der Mitarbeitenden gut unterstützt, die regelmäßig Apps zur Verfolgung ihrer Altersversorgung nutzen. Die Nutzung von Apps kann also dazu beitragen, das Verständnis und die Nutzung der bAV durch die Mitarbeitenden zu verbessern. Zudem erfordern die komplexen Kapitalanlagekonzepte, die modernen, kapitalmarktbasierten Pensionsplänen zugrunde liegen, einen steigenden Bedarf an finanzieller Bildung, der ebenfalls mithilfe von Apps gedeckt werden kann.



Versicherungsnews - Hier der Artikel zum Nachlesen...

https://www.haufe.de/personal/hr-management/bav-fuer-recruiting-und-mitarbeiterbindung-einsetzen_80_592012.html


Versicherungsnews - Das Thema Provisionsverbot steht aktuell auf der Tagesordnung der Europäischen Kommission und wird von Vertretern um Finanzkommissarin Mairead McGuinness diskutiert.


Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beklagt in einem Podcast, dass Verbraucher durch Provisionsberatung hohe finanzielle Verluste erlitten haben. Gemeinsam mit einem Finanzprofessor schildert er darin ihre Sicht auf das viel diskutierte Thema Provisionsverbot.


Das Thema Provisionsverbot steht aktuell auf der Tagesordnung der Europäischen Kommission und wird von Vertretern um Finanzkommissarin Mairead McGuinness diskutiert. Eine mögliche europaweite Verbotsregelung für diese Art der Vergütung im Finanzvertrieb ist im Gespräch.

Allerdings stößt das Thema bei deutschen Finanz- und Versicherungsberatern größtenteils auf Ablehnung, da sie häufig Rückvergütungen von Fondsgesellschaften oder Versicherern erhalten, wenn sie deren Produkte vermitteln. Viele Geschäftsmodelle im hiesigen Finanzvertrieb sind darauf ausgerichtet.

Während Interessenvertreter der Vertriebsseite wie die Verbände AfW, Votum oder BVK gegen die Pläne aus Brüssel protestieren, gibt es an anderer Stelle Zustimmung für das Thema.


Die Verbraucherschützer Nauhauser und Mohn lassen am provisionsgestützten Finanzvertrieb kein gutes Haar: Nauhauser möchte selbst den Begriff „Beratung“ im Zusammenhang mit dem provisionsbasierten Vertrieb nicht gelten lassen. Über Vermittler, die sich von produktauflegenden Gesellschaften vergüten lassen, sagt er: „Ihre sogenannte Beratung ist Verkauf und daher nicht am Bedarf der Kund:innen ausgerichtet – sondern an der Höhe der Provision.“ Die Kickbacks der Produktgeber setzten falsche Anreize. Durch Provisionen gehe Anlegern ein erheblicher Teil der möglichen Rendite aus Finanzanlagen verloren. „Der Schaden ist riesig“, klagt Nauhauser.


Gleichzeitig kritisiert Nauhauser jedoch auch die oft als Alternative angepriesene Honorarberatung: Die Tätigkeit von Honorarberatern werde nicht ausreichend überwacht, findet Nauhauser. Auch bei ihrer Ausbildung hapere es oft.



Hier der Artikel zum Nachlesen...

https://www.dasinvestment.com/provisionen-der-schaden-ist-riesig/



NEUE RECHTSPFLICHTEN DES ARBEITGEBERS DURCH DAS NACHWEISGESETZ in der betrieblichen Altersvorsorge



  1. Ausführlichere Unterrichtung über wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, frühzeitig und in schriftlicher Form
  2. Arbeitgeber müssen künftig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses umfassender und schriftlicher informieren als bisher. Die Informationen müssen in einer für den Arbeitnehmer verständlichen Sprache bereitgestellt werden und müssen unter anderem Angaben zu Arbeitsort, Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen enthalten.
  3. Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  4. Die maximale Dauer der Probezeit darf gemäß dem Nachweisgesetz bei einer Festanstellung in der Regel höchstens sechs Monate betragen. In bestimmten Fällen ist jedoch auch eine längere Probezeit zulässig.
  5. Möglichkeit der Mehrfachbeschäftigung, Verbot von Ausschließlichkeitsklauseln und Einschränkungen für Unvereinbarkeitsklauseln
  6. Arbeitgeber müssen künftig eine Mehrfachbeschäftigung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zulassen, sofern dies mit den arbeitsvertraglichen Pflichten vereinbar ist. Ausschließlichkeitsklauseln, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eine einzige Arbeitgeberin oder einen einzigen Arbeitgeber binden, sind hingegen nicht mehr zulässig. Unvereinbarkeitsklauseln, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran hindern, während oder nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses für andere Arbeitgeber tätig zu sein, müssen ebenfalls angemessen und verhältnismäßig gestaltet sein.
  7. Mindestplanbarkeit der Arbeit mit angemessenem Vorlauf für Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitszeitplan unvorhersehbar ist (z. B. Arbeit auf Abruf):
  8. Arbeitgeber müssen künftig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Arbeitszeitplan unvorhersehbar ist, eine Mindestplanbarkeit der Arbeit mit angemessenem Vorlauf gewährleisten. Dies betrifft insbesondere Arbeit auf Abruf.
  9. Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch für Null-Stunden-Verträge:
  10. Arbeitgeber dürfen künftig nur noch in Ausnahmefällen Null-Stunden-Verträge abschließen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf der Basis von Null-Stunden-Verträgen beschäftigt werden, eine angemessene Entlohnung erhalten.
  11. Anspruch auf schriftliche Antwort auf Ersuchen um Übergang zu einer Beschäftigungsform mit sichereren Arbeitsbedingungen:
  12. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben künftig das Recht, bei ihrem Arbeitgeber schriftlich einen Wechsel zu einer Beschäftigungsform mit sichereren Arbeitsbedingungen zu beantragen. Der Arbeitgeber muss darauf schriftlich antworten und darlegen, ob er dem Ersuchen entsprechen kann.


EU Richtlinie

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/LSU/?uri=CELEX%3A32019L1152




Die Unternehmen Canada Life, LV 1871 und Volkswohl Bund wurden bei der Vermittlerbefragung im Rahmen des Fondspolicen-Awards als "Experten-Favoriten" ausgezeichnet.


Der Wettbewerb wurde von Asscompact und dem Analysehaus F-fex organisiert und umfasste Auszeichnungen in den Kategorien Rendite, Fondsqualität, Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit. Die "Experten-Favoriten" wurden auf Basis einer Online-Befragung von unabhängigen Vermittlern ermittelt, die überwiegend als Versicherungsmakler tätig sind. Die Studie beinhaltete acht Leistungskriterien, welche auf einer Skala von null bis einhundert bewertet wurden, darunter Image, finanzielle Stabilität, Produktqualität, Preis-Leistungs-Verhältnis, persönliche Vertriebsunterstützung, Angebotsunterlagen, Neugeschäftsabwicklung und Courtageausgestaltung. Die Durchschnittsbewertungen wurden je Gesellschaft und Leistungskriterium gewichtet und aggregiert, wobei die Produktqualität, das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Abwicklung im Neugeschäft die größte Relevanz hatten. Die Canada Life, LV 1871 und Volkswohl Bund erzielten die höchsten Gesamtbewertungen und lagen nur knapp beieinander. Die Canada Life belegte in sieben der acht Kriterien den ersten, zweiten oder dritten Platz.



 - hier konkret zum Nachlesen...

https://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/dies-sind-die-maklerfavoriten-im-fondspolicen-geschaeft-147394.php?vc=rss_artikel&vk=147394



Laut einer Studie berechnen rund 20 % der Arbeitgeber den Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) falsch.


Das kann dazu führen, dass Arbeitnehmer:innen weniger Geld für ihre Altersvorsorge erhalten als ihnen zusteht. Der gesetzliche Anspruch auf einen Zuschuss besteht seit 2019 und beträgt mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts. Der Arbeitgeber muss diesen Zuschuss jedoch korrekt berechnen und auszahlen. Arbeitnehmer:innen sollten deshalb ihre Abrechnungen genau prüfen und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber auf die fehlerhafte Berechnung hinweisen.


Die Konsequenzen für Arbeitgeber, die den AG-Zuschuss zur bAV falsch berechnen, können schwerwiegend sein. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen für alle betroffenen Mitarbeiter:innen sowie Bußgelder und Strafen. Auch die Reputation des Unternehmens kann durch solche Fehler leiden. Um Fehler bei der Berechnung zu vermeiden, empfiehlt es sich, regelmäßige Schulungen für das Personal anzubieten und gegebenenfalls externe Berater hinzuzuziehen.



Häufige Fehler bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses




  • Nicht korrekte Anwendung des Dreisatzes
  • Die Notwendigkeit einer Neukalkulation der Zuschüsse nach jeder Änderung der Beitragsbemessungsgrenze
  • Die korrekte Beitragsaufteilung bei mehreren Verträgen eines einzelnen Arbeitnehmers
  • Die Wahl des richtigen Durchführungsweges und die Berücksichtigung der relevanten Steuerparagraphen



Fehlkalkulationen bei der Berechnung des Arbeitgeber-Zuschusses zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) können schwerwiegende Folgen haben.


Wenn zu wenig gezahlt wird, muss der Arbeitgeber die Rentendifferenz ausgleichen. Bei zu hohen Zuschüssen können unnötig hohe Kosten entstehen. Zudem kann eine Fehlberechnung zu einer Ungleichbehandlung von Mitarbeitern führen. Daher ist es wichtig, die korrekte Anwendung von Verfahren und die Berücksichtigung relevanter Gesetze und Regelungen sicherzustellen.


Die Konsequenzen einer falschen Berechnung des AG-Zuschusses zur betrieblichen Altersversorgung können sehr schwerwiegend sein.


Ein Beispiel:


Wenn die AG-Zuschüsse falsch berechnet werden und dadurch eine durchschnittliche Rentenlücke von 50 Euro pro Monat entsteht, muss der Arbeitgeber diesen Betrag bis zum Lebensende des ehemaligen Mitarbeiters ausgleichen. Im Laufe der Zeit steigt dieser Betrag durch Rentenanpassungen alle 3 Jahre weiter an. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber die korrekten Berechnungen durchführen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten, um langfristige finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden.

Eine Möglichkeit für Unternehmen, die Zahlungsverpflichtung für die betriebliche Altersversorgung zu umgehen, ist die Abtretung der Verpflichtung an einen Versicherer. Dabei übernimmt der Versicherer die Rentenzahlungen an die Mitarbeiter und das Unternehmen muss nicht mehr selbst für die Altersversorgung aufkommen. Allerdings entstehen hierbei auch Kosten, insbesondere bei einer garantierten Rentenleistung von 50,- Euro/Monat können diese bei etwa 19.000,- Euro pro Person liegen.



Die Altersklausel in der betrieblichen Versorgungsordnung


Die in der Versorgungsregelung vorgesehene Altersgrenze ist nicht als unzulässige Altersdiskriminierung nach § 7 Abs. 1 AGG unwirksam. 



Eine betriebliche Versorgungsregelung darf wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben. Eine solche Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des Alters noch aufgrund des weiblichen Geschlechts dar.


Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bezieht sich auf die Klage einer Arbeitnehmerin, die im Juni 1961 geboren wurde und seit dem 18. Juli 2016 für ihren Arbeitgeber arbeitet. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach den Versorgungsregelungen einer Unterstützungskasse. Gemäß diesen Regelungen muss der oder die Beschäftigte bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, um für eine Versorgung in Frage zu kommen. Die Arbeitnehmerin hält diese Regelung für unwirksam. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wiesen die Klage in den Vorinstanzen ab. Auch die Revision der Arbeitnehmerin hatte nun vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg.


Die in der Versorgungsregelung festgelegte Altersgrenze stellt keine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters gemäß § 7 Abs. 1 AGG dar. Sie ist gemäß § 10 AGG gerechtfertigt, insbesondere unter Berücksichtigung der Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres gemäß § 35 Satz 2 SGB VI.


Die Altersgrenze dient einem legitimen Ziel, ist angemessen und erforderlich. Auch führt die gewählte Altersgrenze nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, sodass daraus ebenfalls keine Unangemessenheit abgeleitet werden kann. Ein durchschnittliches Erwerbsleben dauert etwa 40 Jahre, und der durch die Altersgrenze betroffene Teil eines solchen Erwerbslebens darf nicht unangemessen lang sein. Nach den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung lag die Anzahl der Versicherungsjahre im Jahr 2019 für die Versicherungsrenten in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt bei 39,0 Jahren. Bei Frauen betrug diese Zahl 36,5 Jahre, bei Männern 41,9 Jahre. Der Unterschied ist nicht so groß, dass Frauen durch die Auswirkungen der Altersgrenze unangemessen benachteiligt sind.


Gerne hier zum Nachlesen auf ...



https://www.rentenbote.de/die-altersklausel-in-der-betrieblichen-versorgungsordnung-5891955

Hier zum Artikel

Minijobgrenze soll sich an Wochenarbeitszeit von 10 Stunden orientieren


Gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP wird vorgeschlagen, dass die Grenze für Minijobs zukünftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden bei Mindestlohnbedingungen ausgerichtet werden soll.


Die geplante Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro stößt bei einigen Gewerkschaften und Politikern der Linken auf Kritik. Sie befürchten, dass die Anhebung dazu führen könnte, dass Minijobs reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Zudem wird kritisiert, dass Minijobs aufgrund fehlender Ansprüche an die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu Altersarmut führen könnten.


Die Kritiker plädieren stattdessen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab dem ersten Euro. Dies würde dazu beitragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozial abgesichert sind und später im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sind.

Es ist jedoch auch wichtig zu beachten, dass Auszubildende sich im Jahr 2022 über eine höhere Ausbildungsvergütung freuen können, aber nicht alle Auszubildenden davon profitieren werden.


ACHTUNG! Seit 2019 15% AG Anteil Pflicht!


Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über seinen Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung. Im Grundsatz sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung in der Regel Sozialabgaben. Der Arbeitgeber ist seit 2019 bei Neuverträgen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) gesetzlich verpflichtet, seine Sozialabgaben-Ersparnis an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu kann er pauschal 15 Prozent in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers als Zuschuss einzahlen. Diese Regelung gilt auch für bereits bestehende Verträge seit Anfang 2022. Dadurch wird die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer attraktiver und Arbeitgeber können künftig noch mehr Mitarbeiter mit einem bAV-Angebot erreichen. Als Arbeitgeber sollten Sie dringend Ihre bestehenden bAV-Verträge bei Ihren Mitarbeitern prüfen lassen. Im besten Fall gibt es bei einer Prüfung nur eine Nachzahlung.



Wie profitieren Arbeitnehmer? : Weniger Steuern, weniger Abgaben, mehr Vorsorge - Rechenbeispiel (vereinfachte Annahmen)


  • Steuer- und Sozialversicherungswerte des Jahres 2019: Angestellter, ledig, ohne Kinder, Steuerklasse I, Kirchensteuer 9 Prozent, Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung 15,5 Prozent, inklusive 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss.
  • Seit 2019 sind die Arbeitgeber bei Neuverträgen – zum Beispiel Direktversicherung oder Pensionskasse – verpflichtet, ihre ersparten Sozialabgaben an die Arbeitnehmer weiterzugeben und diese in deren bAV einzuzahlen.
  • Die Sozialversicherungsersparnis kann Auswirkungen auf die gesetzliche Rente haben.
  • Auf die gezahlten Leistungen aus der bAV werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig.


Schon 2009 wussten wir um die herausragende Bedeutung der Honorarberatung - Tilo Eichler im Gespräch mit LifePR


2021 war ein positives Jahr für den Kapitalmarkt und seine Anleger. Auch für die Fonds von Canada Life lief es gut, besonders für das Flaggschiff, den UWP-Fonds. Wieder einmal bewies er seine Leistungsfähigkeit.... weiter hier


Fondspolicen: Was bringen die Steuervorteile Ihren Kunden?




Fondspolicen oder auch fondsgebundene Lebensversicherung auch fondsgebundene Rentenversicherungen sind auch wegen diverser Steuervorteile attraktiv. Doch wie sehen die genau aus? Wie ist die Besteuerung während der Ansparphase, wie bei der Auszahlung geregelt? Und lohnt sich das für Anleger? Hier die Antworten auf einen Blick

Artikel vom 02.05.2022  von www.procontra-online.de



   

Hier zum Artikel

Kein Zuschuss wegen eines

 Tarif­vertrags ?


Sind Sie in einer Gewerkschaft?

Gerade Arbeitnehmer, die im öffent­lichen Dienst arbeiten, melden sehr häufig, dass sie keinen Zuschuss erhalten. Als Grund wird von Arbeit­geberseite genannt, dass bestehende Tarif­verträge weiterhin gelten würden, in denen kein Arbeit­geber­zuschuss vereinbart ist. Tatsäch­lich ist im Betriebs­rentengesetz vorgesehen, dass in Tarif­verträgen vom verpflichtenden Arbeit­geber­zuschuss abge­wichen werden kann, auch wenn das Arbeitnehmer benach­teiligt (§ 19 Abs. 1 BetrAVG).


Umstritten ist jedoch, ob das auch für Tarif­verträge gilt, die vor 2019 abge­schlossen wurden, also vor der Einführung des Arbeit­geber­zuschusses. Die Gewerk­schaft Verdi etwa ist der Ansicht, dass für solche „Alt-Tarif­verträge“ der Zuschuss gezahlt werde müsste. Bei diesen Tarif­verträgen könne kein „bewusster Wille“ bestanden haben, von der Regelung abzu­weichen, da es die Regelung zu dem Zeit­punkt des Tarif­vertrags gar nicht gab. Wer in dieser Frage Recht behält, werden die Arbeits­gerichte klären müssen.


Gerne hier zum Nachlesen auf ...

https://www.test.de/Betriebliche-Altersvorsorge-Zuschuss-nicht-fuer-alle-5876390-0/?mc=rss-feeds


Hier zum Artikel
Warum gibt es Pensionssicherungsvereine?


Insolvenzsicherung?

Ist der Arbeitgeber insolvent, haftet der Pensionssicherungsverein (PSV) größtenteils für die Betriebsrente. Was genau geleistet wird und was das kostet, weist der aktuelle Geschäftsbericht der Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft aus.


Deutschland ist in puncto bAV-Absicherung bei einer Unternehmensinsolvenz gut aufgestellt. Durch den Pensionssicherungsverein (PSV), die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen und luxemburgischen Wirtschaft, gehen unverfallbare Betriebsrenten-Ansprüche aus Pensionszusagen, U-Kassen und Pensionsfonds in Deutschland und Luxemburg nicht verloren. Seit 2021 sind dort auch Ansprüche aus Firmen-Pensionskassenabgesichert.e klären müssen.


Bericht vom 25.04.2022 - von ProContra-online  - Gerne hier zum Nachlesen auf ...

https://www.procontra-online.de/artikel/date/2022/04/bav-wie-der-pensionssicherungsverein-die-ansprueche-bei-insolvenz-sichert/


Hier zum Artikel

Darüber hinaus sollen Selbstständige per Gesetz verpflichtet werden, dass sie eine Altersvorsorge nachweisen. 


Handeln?


Union und SPD bei Rente offenbar einig

Union und SPD haben sich in ihren GroKo-Verhandlungen nun offenbar auch bei der Rente geeinigt. So soll es bis 2025 eine Obergrenze für den Rentenbeitrag geben und das Rentenniveau bei 48 Prozent festgeschrieben werden. Dann soll eine Rentenkommission die Zukunft der Rente diskutieren, um Reformen zu entwerfen. Selbstständige sollen zudem gesetzlich verpflichtet werden, eine Altersvorsorge nachzuweisen.


Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent festgeschrieben...


Bericht von Versicherungsbote.de

https://www.versicherungsbote.de/id/4863272/Union-und-SPD-bei-Rente-offenbar-einig/


Hier zum Artikel

Genossenschaftsmakler küren Favoriten für Arbeitskraftsicherung


09.03.2022

Canada Life ist bei der Arbeitskraftabsicherung der beste Anbieter


Die Vema-Maklergenossenschaft fragte Partnermakler kürzlich nach den Favoriten bei der Arbeitskraftsicherung. Ergebnisse der Qualitätsumfrage sind die besten Anbieter zur Absicherung von Berufsunfähigkeit, schweren Krankheiten (Dread Disease) und Grundfähigkeiten.zudem gesetzlich verpflichtet werden, eine Altersvorsorge nachzuweisen.


Bester Schwere Krankenheiten-Absicherer kommt aus Kanada


In der 
Dread-Disease-Versicherung ist unter 405 Teilnehmern Canada Life der eindeutige Favorit (50,62 Prozent der Nennungen). Mit weitem Abstand folgen Nürnberger (21,48 Prozent), Zurich (11,85 Prozent) und Gothaer (8,89 Prozent). Diese vier Anbieter hatten bereits bei der Umfrage des Jahres 2000 vorn gelegen.


Bericht von fondsprofessionell.de

https://www.fondsprofessionell.de/versicherungen/news/headline/genossenschaftsmakler-kueren-favoriten-fuer-arbeitskraftsicherung-213984/

Hier zum Artikel

Die betriebliche Altersvorsorge von Finanzfluss einfach erklärt!

Die betriebliche Altersvorsorge wurde in diesem Video sehr einfach erläutert - sowie die neue Förderung für Geringverdiener


Wieder ein sehr gut gemachtes Video. Zusätzlich zu beachten ist, dass seit 2018 auch noch das Betriebsrentenstärkungsgesetz greift. Bei Neuverträgen gilt dadurch, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, seinen Vorteil der Entgeltumwandlung seinem Arbeitnehmer zu bezahlen (15%). Ab 2022 müssen auch alle Alt-Verträge dementsprechend angepasst werden. Außerdem gibt es eine neue Förderung für Geringverdiener.


Youtube Video von Finanzfluss.de

https://youtu.be/iR6UOilPhHM

Hier zum Artikel
Betriebliche Altersvorsorge: Sind die Ansprüche zu gering?






Betriebliche Altersvorsorge: Diesen Knopf drückt der Arbeitgeber nicht von alleine.


Aktien, Immobilien, gesetzliche Rente: Die Altersvorsorge kann aus vielen unterschiedlichen Bausteinen bestehen. Schon seit langem gilt es als politischer Konsens, die Rolle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu stärken. Eine repräsentative Umfrage unter 2500 Personen des Marktforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Versicherers LV 1871 zeigt nun, dass zumindest der Stellenwert des Arbeitgebers für die Altersvorsorge bzw. finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand als relativ gering angesehen wird.




WELCHE ROLLE DER ARBEITGEBER TATSÄCHLICH HAT 


Was ist von diesem Ergebnis zu halten? Zwar ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Tatsächlich hat der Arbeitgeber aber keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers in der bAV wahrzunehmen und den Mitarbeitern dazu Hinweise oder Informationen zu geben. Insofern spielt in der baV die Eigeninitiative des Arbeitnehmers eine große Rolle. Das mag eine Erklärung sein, warum dem Arbeitgeber eine so geringe Verantwortung zugeschrieben wird. Was das Wissen über das Potenzial der baV und auch die Größenordnung der Inanspruchnahme angeht, sagen die Ergebnisse jedenfalls nichts aus. Die LV 1871 kommt zu einer Schlussfolgerung, die vermutlich Arbeitgeber als potenzielle Versicherungskunden ansprechen soll.

So sagt LV 1871-Personalleiter Thomas Krüer: „Wer seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf dem heutigen Arbeitsmarkt längerfristig binden will, sollte eine attraktive bAV anbieten.“ Die betriebliche Altersvorsorge sei ein nachhaltiger Mitarbeiter-Benefit – ein Rentenversprechen gebe Sicherheit für die Zukunft. Je höher die Qualifikation, desto selbstverständlicher werde heute ein gutes Altersvorsorgekonzept erwartet, gerade von jüngeren Bewerbern.


Hier der vollständige Artikel von Versicherungsprofi.online  vom 31.05.2022

https://versicherungsprofi.online/sparten-produkte/lebensversicherung-und-altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge-sind-die-ansprueche-zu-gering_02011/

Hier zum Artikel

Private Altersvorsorge und Inflation: Der Lebensstandard im Alter steht auf der Kippe








Betriebliche Altersvorsorge: Diesen Knopf drückt der Arbeitgeber nicht von alleine.


 'An Aktien führt kein Weg vorbei', findet Prof. Dr. Michael Heuser, wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA). Im Kommentar sieht er den Lebensstandard vieler Bürger als gefährdet, wenn zumindest konkretes politisches Handeln fehlt.



Das Hauptproblem ist dabei: Die derzeitige Inflation ist kein kurzfristiges Phänomen, auch Aussitzen ist keine Lösung. Pandemiebedingte Nachholeffekte und explodierende Energiepreise waren nur die Initialzündung. Nährboden...


Die durch Corona und die geopolitische Lage massiv ausgeweitete Staatsverschuldung, fehlende Ausgabendisziplin der öffentlichen Hand und Zukunftsprojekte wie die Finanzierung der Dekarbonisierung werfen die Frage auf, was wichtiger ist: Das Eindämmen der Inflation durch mutige Zinsschritte oder die Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand, die bei steigenden Zinsen wegen der hohen Belastungen der Staatshaushalte zunehmend schwinden.


Hier der vollständige Artikel von Versicherungsbote  vom 21.06.2022

https://www.versicherungsbote.de/id/4906780/Private-Altersvorsorge-und-Inflation-Der-Lebensstandard-im-Alter-steht-auf-dem-Spiel/

Hier zum Artikel

Lebensversicherung: Plant Axa einen Mega-Run-off-Deal?








Kündigt sich in Deutschland ein nächster großer Run-off an? Laut Medienberichten plant die Axa, Altbestände an einen Finanzinvestor abzutreten. Dabei geht es um Policen mit einem verwalteten Vermögen in Höhe von ca.15 Milliarden Euro.


 Der Run-off der Axa wäre in Deutschland die drittgrößte Umwandlung von Leben-Altbeständen an einen externen Dienstleister. 2018 hatte zunächst die Generali rund vier Millionen Policen an den Bestandsabwickler Viridium abgetreten, 2022 gab dann die Zurich bekannt, ebenfalls Policen der Zurich Deutscher Herold mit einer Deckungsrückstellung von 20 Milliarden Euro an Viridium zu geben. Die Zurich will ihre Verträge zunächst an eine eigene Gesellschaft ausgliedern, die neu gegründet wird. Später will Viridium die Gesellschaft erwerben, umbenennen und bereits in die IT der Gesellschaft investieren.




Hier der vollständige Artikel von Versicherungsbote  vom 11.07.2022

https://www.versicherungsbote.de/id/4907033/Lebensversicherung-Plant-Axa-einen-Mega-Run-off-Deal/

Indexpolicen: Verbraucherschützer raten ab








Übertriebene Versprechen, intransparente Produkte, unkalkulierbare Renditen – Indexpolicen sind für die Altersvorsorge absolut ungeeignet. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift "Finanztest" nach einer Analyse verschiedener Produkte.


Schon seit 2007 die Allianz die erste Indexpolice an den Markt brachte, werben Anbieter solcher Produkte mit einer charmanten Kombination: Die Policen sollen Sicherheit bieten und ihre Inhaber zugleich von den Renditen der Aktienmärkte profitieren lassen. Doch damit versprechen die Versicherer zu viel. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest die Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest, die Indexpolicen unter die Lupe genommen und Renditeentwicklungen simuliert hat.


Index im Plus, Police ohne Rendite
Zudem reicht es für eine erfolgreiche Wette nicht immer aus, dass der Index gut gelaufen ist. Der Grund dafür sind die Beteiligungsinstrumente, meist Quoten oder Caps, welche die bei einer positiven Indexentwicklung möglichen Erträge begrenzen. Die Bewegung der Indizes wird einmal pro Monat mit dem eingesetzten Instrument abgeglichen. Monate mit Verlusten werden dabei voll mitgenommen, solche mit Gewinnen aber nur zum Teil. Einbrüche können daher nicht so leicht wieder aufgeholt werden. 


Hier zum Artikel

Inflation frisst Spareinlagen der Deutschen










Die Inflation frisst die Ersparnisse der Deutschen auf, die Diese in Corona-Zeiten mühsam aufgebaut haben. Zu dieser Erkenntnis kommt eine Studie des Münchener ifo-Institutes. Brisant: Die Ökonomen rechnen damit, dass im Herbst die Geldentwertung noch einmal zunehmen wird. Das bedeutet auch eine Gefahr für die deutsche Wirtschaft.


Interessant ist, dass auf der Einen Seite die Kosten enorm gestiegen sind, auf der Anderen Seite die Spareinlagen zunahmen. Dies wird eher dem geschuldet, dass während der Corona Zeit sehr eingeschränkt gereist werden durfte. Nur die Spareinlagen schmelzen nun durch die gesteigene Inflation. Top Ökonomen waren sogar davor, dass die der Peak der Inflation noch gar nicht erreicht ist.


Hier gibt es natürlich als Makler die Sicherheit, dass Fondspolicen einerseits sachwertorientiert sein können und andererseits Sicherheiten integriert werden können.


Durch das Cost Averaging sind Akkumulationen jedoch angebracht, wenn der Kunde noch genügend Laufzeit hat oder/ und die Risikoaffinität für Ihn in Ordnung ist.


Hier zum Artikel

Welche steuerliche Besonderheiten gibt es bei der BAV










Für die Direktzusage und die Unter­stützungs­kasse gelten besondere steuerliche Vorschriften, da die Aufwendungen hierfür Betriebs­ausgaben sind, die die Steuerlast des Unternehmens mindern. Darum müssen bestimmte Voraus­setzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt die betrieb­liche Alters­vorsorge für Geschäftsführer anerkennt. Diese gelten in erster Linie für beherr­schende Geschäfts­führer.


  • Es muss ein Arbeits­vertrag vorliegen und die Ver­sorgungs­verein­barungen müssen eindeutig geregelt und schriftlich sein. (häufig nicht der Fall oder zu alt)
  • Die Firma muss bereits 5 Jahre lang existent sein.
  • Angemessenheit: Bei einer Prüfung der Angemessen­heit wird untersucht, ob die Höhe der gesamten Bezüge des Gesell­schafter-Geschäfts­führers verhältnis­mäßig sind. Die Betriebsrente sollte nicht höher sein als ca. 75% des derzeitigen Gehalts.
  • Probezeit: Vor Erteilung einer Direktzusage bzw. Pensions­zusage ist normalerweise das Verstreichen einer 2- bis 3-jährigen Probezeit notwendig, während der der Geschäfts­führer sich „beweist“. (das FA prüft dies! - Betriebsstätten-FA)
  • Erdienbarkeit: Vor Eintritt des Rentenalters sollte der Geschäfts­führer noch mindestens 10 Jahre in der Firma arbeiten und sich die Versorgung „erdienen“.
  • Finanzierbarkeit muss die Grundlage sein.



Hier zum Artikel

Das santos Mittelstandsmagazin



corporate benefits


Inflation im Euroraum








Inflation im Euroraum

MdB Klaus-Peter Willsch: Bericht aus Berlin



Die Inflationsrate im Euroraum beträgt 8 Prozent. Damit ist klar: Von Preisstabi- lität kann keine Rede mehr sein. Die EZB hat sich an der monetären Staatsfinanzierung verhoben und versagt nun bei der Bekämpfung der Inflation. Die Euro-Krise ist zurück!





Wir schwimmen in Liquidität! Was umgangs- sprachlich eigentlich einen positiven Zustand des finanziellen Überflusses beschreibt, vermag allerdings nicht zu Heureka-Rufen zu verleiten. Denn mit „wir“ ist die Eurozone gemeint, in der die Geldmenge in den letzten Jahren bedrohlich aufgebläht wurde. 








Ausufernde EZB-Kaufprogramme

Ich verstehe jeden Anleger, der angesichts der südeuropäischen Verweigerungshaltung beim Thema Haushaltskonsolidierung höhere Zinsen verlangt! Eben jene Verweigerungshaltung hat die EZB durch ihre ausufernden Kaufprogramme erst ermöglicht. Wie die Junkies hängen die hoch verschuldeten südlichen Euro-Staaten nach wie vor am Liquiditätstropf der Zentralbank. Je stärker die EZB die Zinsen für die Südländer drückt, desto schwächer fällt deren Anreiz aus...




https://santos.de/Magazin/Mittelstand%20DIGITAL%20Ausgabe%2009.2022.pdf

Hier zum Artikel

Steueränderungen 2023











Altersvorsorgeaufwendungen

Jahressteuergesetz 2022 (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG)



  • Der vollständige Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben wird bereits ab dem Jahr 2023 (statt erstmals im Jahr 2025) möglich sein. Diese Maßnahme soll in einem ersten Schritt dazu beigetragen, auf langfristige Sicht eine "doppelte Besteuerung" von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden. Die Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt über die Aufhebung von § 39b Abs. 4 EStG.



Hier zum Artikel

Gesetz

zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

und zur Änderung anderer Gesetze


(Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Vom 17. August 2017










Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates
das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1

Änderung des

Betriebsrentengesetzes


Das Betriebsrentengesetz vom 19. Dezember 1974

(BGBl. I S. 3610), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2553) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: ...


Hier zum Artikel
Share by: