Als Geschäftsführer können Sie für sich selbst und für Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die Firma abschließen. Die Geschäftsführerversicherung - Die bAV ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Beiträge in einen Vorsorgevertrag einzahlt. Die Beiträge werden dann bis zum Eintritt ins Rentenalter angelegt und verzinst. Geschäftsführerversicherungen sind hier ein ideales Tool um eine Steuerersparnis zu generieren.
1.Schritt
Analyse
Wenn es darum geht, eine Risikoanalyse durchzuführen und zu entscheiden, welche Versicherungen sinnvoll sind, können wir helfen, indem wir Informationen über verschiedene Versicherungen bereitstellen und mögliche Risiken und Kosten aufzeigen.
2.Schritt
Konzepterstellung
Das Erstellen eines Konzepts für Versicherungen und Geschäftsführerversicherung erfordert eine sorgfältige Risikoanalyse und Prüfung vorhandener Verträge und Satzungen. Dabei sollten folgende Schritte durchgeführt werden:
Risikoanalyse
Prüfung
Konzeptentwicklung
3.Schritt
Umsetzung
Erzielen Sie beachtliche Steigerungen bei Profit und Effizienz. Ihr Wachstum wird nie geahnte Dimensionen annehmen.
Durch die betriebliche Altersvorsorge sparen Geschäftsführer für ihre Zukunft nicht mehr aus ihrem teuer versteuerten Nettoeinkommen, sondern entweder durch Entgeltumwandlung aus dem Brutto oder als vollständige Betriebsausgabe. Alle Kapitalerträge werden ohne Abzug von Abgeltungssteuer steuerfrei verzinst, was den Zinseszins-Effekt erheblich erhöht. Im Gegensatz dazu werden beim privaten Fondssparen zum Beispiel von 1.000 Euro Brutto nur 521 Euro Netto übrig bleiben, die in einen Investmentfonds investiert werden können. Dabei wird von den Erträgen jährlich die Abgeltungssteuer von 25 Prozent abgezogen, was den Zinseszins-Effekt deutlich verringert. Somit zahlen Geschäftsführer beim privaten Fondssparen zweimal Steuern und verringern dadurch ihre Nettorendite erheblich. Die GGF-Versorgung bietet hier eine bessere Möglichkeit, da nur einmal Steuern gezahlt werden müssen.
Als Geschäftsführer können Sie für sich selbst und für Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die Firma abschließen. Die bAV ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Beiträge in einen Vorsorgevertrag einzahlt. Die Beiträge werden dann bis zum Eintritt ins Rentenalter angelegt und verzinst.
Es gibt verschiedene Arten von bAV, wie beispielsweise die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse oder die Pensionsfonds. Jede Art hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, je nach individueller Situation und Bedarf. (Geschäftsführerversicherung)
Als Geschäftsführer können Sie von der bAV auch persönlich profitieren, indem Sie sich selbst einen Teil Ihres Gehalts als Beiträge in den Vorsorgevertrag zahlen lassen. Dies hat auch den Vorteil, dass Sie dadurch steuerliche Vorteile erlangen können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die bAV ein komplexes Thema ist und eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen qualifizierten Finanzexperten erfordert. Es ist auch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Es gibt eine Obergrenze für die Beiträge, die durch die Entgeltumwandlung gespart werden können. Diese orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung 2023
7.300 Euro pro Monat
Von dieser Beitragsbemessungsgrenze aus können bis zu 4% monatlich sozialabgabenfrei gespart werden, was im Jahr 2023 einem Betrag von 292 Euro entspricht. Bis zu 8% können sogar steuerfrei gespart werden, was einem Betrag von 584 Euro entspricht. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angehoben, was auch eine jährliche Erhöhung der steuer- und abgabenfreien Beträge bedeutet.
Eine Entgeltumwandlung ist eine Möglichkeit für die betriebliche Altersvorsorge
Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich um einen Mechanismus, der Arbeitnehmern ermöglicht, Beiträge für ihre betriebliche Altersvorsorge bereits vor Abzug von Sozialabgaben und Steuern vom Bruttogehalt abzuziehen und in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Hierfür können zum Beispiel Direktversicherungen oder Pensionsfonds genutzt werden.
Enorme staatliche Förderung für betriebliche Altersvorsorge
Durch die Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer teilweise enorm von einer staatlichen Förderung profitieren, da sie auf ihre Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Dadurch wird der tatsächliche Kostenaufwand für die betriebliche Altersvorsorge erheblich reduziert und die Gesamtersparnis wird erhöht.